Reichswehrministerium

Abkür­zung: RWM

 

Die Aufstellung und die Organisation der Reichswehr sind Teil der Gesamtverteidigungsorganisation des Deutschen Volkes.

Die ver­fas­sungs­recht­li­che Auf­ga­be der staat­lich orga­ni­sier­ten und insti­tu­tio­na­li­sier­ten mili­tä­ri­schen Ver­tei­di­gung des Deut­schen Vol­kes, des Ewi­gen Bun­des und des­sen staat­li­che Auf­stel­lung, das Deut­sche Reich, beruht auf Arti­kel 85 der Reichs­ver­fas­sung vom 11. August 1919, in der geän­der­ten Fas­sung vom 15. Novem­ber 2009, in der zuletzt geän­der­ten Fas­sung vom 3. Sep­tem­ber 2017, sowie auf dem Grün­dungs­auf­trag des Ewi­gen Bun­des gemäß RGBl. 1871, S. 64:

Arti­kel 85 Reichsverfassung:

"Die Ver­tei­di­gung des Rei­ches ist Reichs­sa­che. Die Wehr­ver­fas­sung des Deut­schen Vol­kes wird durch das Wehr­dienst­ge­setz ein­heit­lich gere­gelt."

Verteidigungsauftrag der Reichswehr:

  1. Sicher­heit des Deut­schen Vol­kes vor eines ande­ren nöti­gen­der Willkür

  2. Erhal­tung der staat­li­chen Sou­ve­rä­ni­tät und der ter­ri­to­ria­len Inte­gri­tät durch Abschreckung 

  3. Bekämp­fung grenz­über­grei­fen­der Bedro­hun­gen durch Terroristen,
    Extre­mi­sten, Grenzverletzer

  4. Abwehr von Bedro­hung, Beein­träch­ti­gung, Will­kür oder von nöti­gen­der Ein­fluß­nah­me durch Kräf­te rechts­raum­frem­der Her­kunft bezüg­lich der auto­no­men Aus­übung sou­ve­rä­ner Staatlichkeit

Kriegs­zu­stand

Die Streit­kräf­te des Deut­schen Rei­ches haben am 8. Mai 1945 ein­sei­tig die Feind­se­lig­kei­ten ein­ge­stellt und die bedin­gungs­lo­se mili­tä­ri­sche Kapi­tu­la­ti­on erklärt – dies geschah aus­schließ­lich zur Abwen­dung des Geno­zids an der deut­schen Zivil­be­völ­ke­rung durch Fort­set­zung des Ter­ror­bom­bar­de­ments durch die alli­ier­te Luftflotte. 

Bis auf den heu­ti­gen Tag fehlt eine Waf­fen­still­stands­ver­ein­ba­rung und die Aus­sicht auf den Wil­len der alli­ier­ten Feind­mäch­te, die II. Völ­ker­mord­in­tri­ge gegen das Deut­sche Volk end­gül­tig zu beenden.

Dar­aus folgt, daß weder Sie­ger noch Ver­lie­rer bezeich­net wer­den können.

Die alli­ier­ten Okku­pa­ti­ons­mäch­te betrei­ben ohne Unter­laß die unmi­li­tä­ri­sche Fort­set­zung des Krie­ges mit ande­ren Mitteln.

 

Bedro­hungs­ana­ly­se

Der Gene­ral­stabs­of­fi­zier in Frei­heit — aus Ein­sicht und Verpflichtung

Auf­bau­or­ga­ni­sa­ti­on der mili­tä­ri­schen Landesverteidigung

Dienst­gra­de + Rang­ab­zei­chen der Reichs­wehr — Offiziere

Dienst­gra­de + Rang­ab­zei­chen der Reichs­wehr — Unter­of­fi­zie­re und Mannschaften