Reichswehrministerium

Abkürzung: RWM

 

Die Aufstellung und die Organisation der Reichswehr sind Teil der Gesamtverteidigungsorganisation des Deutschen Volkes.

Die verfassungsrechtliche Aufgabe der staatlich organisierten und institutionalisierten militärischen Verteidigung des Deutschen Volkes, des Ewigen Bundes und dessen staatliche Aufstellung, das Deutsche Reich, beruht auf Artikel 85 der Reichsverfassung vom 11. August 1919, in der geänderten Fassung vom 15. November 2009, in der zuletzt geänderten Fassung vom 3. September 2017, sowie auf dem Gründungsauftrag des Ewigen Bundes gemäß RGBl. 1871, S. 64:

Artikel 85 Reichsverfassung:

"Die Verteidigung des Reiches ist Reichssache. Die Wehrverfassung des Deutschen Volkes wird durch das Wehrdienstgesetz einheitlich geregelt."

Verteidigungsauftrag der Reichswehr:

  1. Sicherheit des Deutschen Volkes vor eines anderen nötigender Willkür

  2. Erhaltung der staatlichen Souveränität und der territorialen Integrität durch Abschreckung 

  3. Bekämpfung grenzübergreifender Bedrohungen durch Terroristen,
    Extremisten, Grenzverletzer

  4. Abwehr von Bedrohung, Beeinträchtigung, Willkür oder von nötigender Einflußnahme durch Kräfte rechtsraumfremder Herkunft bezüglich der autonomen Ausübung souveräner Staatlichkeit

Kriegszustand

Die Streitkräfte des Deutschen Reiches haben am 8. Mai 1945 einseitig die Feindseligkeiten eingestellt und die bedingungslose militärische Kapitulation erklärt – dies geschah ausschließlich zur Abwendung des Genozids an der deutschen Zivilbevölkerung durch Fortsetzung des Terrorbombardements durch die alliierte Luftflotte. 

Bis auf den heutigen Tag fehlt eine Waffenstillstandsvereinbarung und die Aussicht auf den Willen der alliierten Feindmächte, die II. Völkermordintrige gegen das Deutsche Volk endgültig zu beenden.

Daraus folgt, daß weder Sieger noch Verlierer bezeichnet werden können.

Die alliierten Okkupationsmächte betreiben ohne Unterlaß die unmilitärische Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln.

 

Bedrohungsanalyse

Der Generalstabsoffizier in Freiheit — aus Einsicht und Verpflichtung

Aufbauorganisation der militärischen Landesverteidigung

Dienstgrade + Rangabzeichen der Reichswehr — Offiziere

Dienstgrade + Rangabzeichen der Reichswehr — Unteroffiziere und Mannschaften