Der Reichspräsident

S. H. Fürst Nikolai Lange Tschernow († 2012)

Der Amtsnachfolger Dr. Gerd Kummer mußte aus gesundheitlichen Gründen aus dem Amt scheiden.

Die Aufgaben des Reichspräsidenten werden durch den stellvertretenden Reichspräsidenten, den Reichskanzler, wahrgenommen. Auf der Grundlage des Reichsleitungsgesetzes vom 8. Januar 2017 wird unter Berufung auf Art. 48 der Reichsverfassung vom 11. August 1919, in der Fassung vom 15. November 2009, die Reichsleitung bis zur Wahl des Reichspräsidenten durch das Volk gem. Art. 49 der Reichsverfassung durch die Reichsleitung ausgeführt.