Reichsministerium für Volksgesundheit und Heilwesen

Das Recht der freien Geburt jedes Menschen deutscher Abstammung schließt die Unveräußerlichkeit dieses Geburtsrechtes ein. Dies beinhaltet auch das von der Deutschen Republik garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Das Recht des Deutschen Souveräns, seine Angelegenheiten in Rechtsbeziehungen zu Dritten selbst zu regeln, beinhaltet auch seine Verantwortlichkeit für den eigenen Gesundheitszustand an Leib und Seele. Er hat nicht nur das Recht und die Freiheit, adäquate Therapiemaßnahmen in Anspruch zu nehmen, sondern auch die Pflicht, verantwortungsvoll mit sich selbst umzugehen und sich um die Erhaltung oder die Wiederherstellung seiner körperlichen, geistigen und emotionalen Gesundheit zu kümmern. 

Pflicht kommt von pflegen. Was nicht gepflegt wird, verkommt.

Eine gesunde Gesellschaft besteht aus gesunden Menschen.

Gesundheitspolitik hat das Ziel, eine Erziehung zur selbstverantworteten Gesundheit zu vermitteln. Der Einzelne hat die Verantwortung für seine Gesundheit zu übernehmen. 

Die Wiederherstellung der Kurierfreiheit sichert die Volksgesundheit auf einem hohen Standard. Die unbedingte Haftung gemäß BGB bildet die wesentliche Grundlage für alle Tätigen im Gesundheitswesen. 

Forschung, Ausbildung und Lehre in den universitären und nicht-universitären Fächern der Heilkunde sind unter dem Gesichtspunkt der Ganzheitsmedizin zu entwickeln.

Die Abschaffung der Psychiatrie ermöglicht psychisch-emotional beeinträchtigten Menschen ein Leben frei von Stigmatisierung, frei von Zwangsbehandlungen mit Psychopharmaka, frei von körperlichen Gewaltmaßnahmen durch "Pflegepersonal", frei von der Entrechtung und Entreicherung durch gesetzliche und berufliche "Betreuer". Es ermöglicht ihnen ihren individuellen Weg der Gesundung.