Reichsministerium für Volksgesundheit und Heilwesen

Das Recht der frei­en Geburt jedes Men­schen deut­scher Abstam­mung schließt die Unver­äu­ßer­lich­keit die­ses Geburts­rech­tes ein. Dies beinhal­tet auch das von der Deut­schen Repu­blik garan­tier­te Recht auf kör­per­li­che Unversehrtheit.

Das Recht des Deut­schen Sou­ve­räns, sei­ne Ange­le­gen­hei­ten in Rechts­be­zie­hun­gen zu Drit­ten selbst zu regeln, beinhal­tet auch sei­ne Ver­ant­wort­lich­keit für den eige­nen Gesund­heits­zu­stand an Leib und See­le. Er hat nicht nur das Recht und die Frei­heit, adäqua­te The­ra­pie­maß­nah­men in Anspruch zu neh­men, son­dern auch die Pflicht, ver­ant­wor­tungs­voll mit sich selbst umzu­ge­hen und sich um die Erhal­tung oder die Wie­der­her­stel­lung sei­ner kör­per­li­chen, gei­sti­gen und emo­tio­na­len Gesund­heit zu kümmern. 

Pflicht kommt von pfle­gen. Was nicht gepflegt wird, verkommt.

Eine gesun­de Gesell­schaft besteht aus gesun­den Menschen.

Gesund­heits­po­li­tik hat das Ziel, eine Erzie­hung zur selbst­ver­ant­wor­te­ten Gesund­heit zu ver­mit­teln. Der Ein­zel­ne hat die Ver­ant­wor­tung für sei­ne Gesund­heit zu übernehmen. 

Die Wie­der­her­stel­lung der Kurier­frei­heit sichert die Volks­ge­sund­heit auf einem hohen Stan­dard. Die unbe­ding­te Haf­tung gemäß BGB bil­det die wesent­li­che Grund­la­ge für alle Täti­gen im Gesundheitswesen. 

For­schung, Aus­bil­dung und Leh­re in den uni­ver­si­tä­ren und nicht-uni­ver­si­tä­ren Fächern der Heil­kun­de sind unter dem Gesichts­punkt der Ganz­heits­me­di­zin zu entwickeln.

Die Abschaf­fung der Psych­ia­trie ermög­licht psy­chisch-emo­tio­nal beein­träch­tig­ten Men­schen ein Leben frei von Stig­ma­ti­sie­rung, frei von Zwangs­be­hand­lun­gen mit Psy­cho­phar­ma­ka, frei von kör­per­li­chen Gewalt­maß­nah­men durch "Pfle­ge­per­so­nal", frei von der Ent­rech­tung und Ent­rei­che­rung durch gesetz­li­che und beruf­li­che "Betreu­er". Es ermög­licht ihnen ihren indi­vi­du­el­len Weg der Gesundung.