Der Reichsadler - Hoheitszeichen des Deutschen Reiches

Deutsches Reich
Der Reichskanzler

 

Feststellung der Ausgangslage und der Rahmenbedingungen für die Arbeit der Reichsleitung


Urheberrechtlich geschützter Inhalt der Deutschen Reichsleitung


Der auf der Gründung des Ewigen Bundes beruhende Auftrag der Deutschen Reichsleitung besteht darin, die unter den Bedingungen langjähriger Besatzung durch feindliches Militär, unter Kriegsrecht und unter fremd veranlaßtem Besatzungsrecht entstandenen politisch-sozialen Gesellschaftsstrukturen und deren Entwicklungsprozesse in die institutionelle verfassungsmäßige Ordnung des Deutschen Reiches zu überführen.

Mit dem Schluß des Ewigen Bundes 1871 und in dessen Fortsetzung, Festigung und Erneuerung durch die Verfassung der Deutschen Republik vom 11. August 1919 wurde das Ideal des exzeptionell antizipierten Nationalstaates formell geschaffen und mit dem gesellschaftlichen Entwicklungsauftrag (RGBl. 1871, S. 64) – dem Schutz des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes, in Freiheit und Gerechtigkeit sowie dem inneren und äußeren Frieden zu dienen – ausgestattet.

Der darauf gründende Auftrag der Reichsleitung besteht in der Entwicklung und in der Förderung einer politischen Kultur, welche die durch den Ewigen Bund von oben gegründete Verfassungsordnung und in dessen Erneuerung und Festigung in Rechtskontinuität desselben Rechtssubjektes durch die Deutsche Nationalversammlung fortgeführten, nun republikanisch verfaßten staatlichen Ordnung tragen und stabilisieren kann.

Nach Überwindung der nicht mehr tragfähigen monarchischen Verfassung finden die politisch-sozialen Prinzipien des 1871 gegründeten Ewigen Bundes ihre Erweiterung in der republikanischen Verfassung vom 11. August 1919, in Erneuerung und Festigung des Ewigen Bundes, mit der Übertragung des staatstragenden Institutes des Souveräns auf das Volk.

Das ehemals staatstragende Prinzip monarchischer Blut- und Geschlechtslinien ist verfassungsrechtlich auf den Bürger übertragen. Seither ist der Mensch in deutscher Blut- und Geschlechtslinie durch seine Geburt in der Abstammungsgemeinschaft des Deutschen Volkes als Souverän des Reiches der Deutschen legitimiert. Damit ist er der Träger der Verantwortung für die Ausübung des Rechtes, die Pflichten und Aufgaben eines Souveräns sowohl des Staatenbundes Deutsches Reich wie auch derjenigen eines reichsangehörigen Gliedstaates auszuüben.

Daraus folgt, daß der Souverän deutscher Abstammung keine Souveränität hat, sondern sie mit seiner Existenz als Anspruchsberechtigter auf das Erbgut des Ewigen Bundes verkörpert.

Die Gesetzgebung im Deutschen Reich hat die Summe der schützenswerten Rechtsgüter des Deutschen Volkes in der Sammlung bürgerlicher Normen, im Bürgerlichen Gesetzbuch, gefaßt. Es definiert das Prinzip der Privatautonomie.

Das Prinzip der Privatautonomie in der Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches stattet das Geburtsrecht des Einzelnen mit der staatlichen Garantie und der Sicherheit aus, seine Rechtsbeziehungen selbstbestimmt und selbstverantwortlich in Bezug auf Freiheiten, Rechtsgüter, Pflichten und Risiken im Verhältnis zu anderen Menschen zu regeln und auszuüben.

Mit dem Schluß des Ewigen Bundes zum 1. Januar 1871 ist das rechtseinheitliche Gebiet deutschen Rechtes geschaffen worden.

Das öffentliche und private Leben findet seither unter den Bedingungen der Bürgerlichen Gesetzgebung statt. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist nach 30-jähriger Entwicklungsarbeit in verschiedenen Gesetzgebungsabschnitten in seiner letztendlichen, heute bekannten Gesamtheit am 1. Januar 1900 in Kraft getreten.

Das Recht der freien Geburt des Menschen ist das herausragende Institut der Bürgerlichen Gesetzgebung und von weltweiter „Aufmerksamkeit“ begleitet.

§ 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Beginn der Rechtsfähigkeit:

Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

§ 1 BGB Rn 1 – Palandt Beck’sche Kurzkommentare, 68. Aufl. 2009:

Jeder Mensch ist rechtsfähig, ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Geschlecht oder Herkunft. Die Rechtsfähigkeit kann dem Menschen durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung nicht aberkannt werden; sie kann auch nicht durch eine Verzichtserklärung ihres Trägers aufgehoben oder beschränkt werden. Soweit ausländisches Recht völkerrechtswidrig natürlichen Personen (Sklaven) die Rechtsfähigkeit vorenthält, ist es gemäß EG 6 nicht zu beachten.

Der Inhaber und Träger von Recht ist durch die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Privatautonomie ausgestattet. Es handelt sich um unveräußerliches Geburtsrecht. § 1 BGB schließt die Rechteverwertung eines geborenen Menschen aus.

Die deutsche Verfassung vom 11. August 1919 in der Fassung vom 15. November 2009 in der überarbeiteten Fassung vom 3. Juli 2024 dokumentiert die bisherige verfassungsrechtliche Entwicklung in der Gesamtheit der Symbole, Wertideen und Praktiken, die die Legitimität der politischen Ordnung sowie die Autorität ihrer Amtsträger begründen und dem politischen Handeln in dieser Ordnung Orientierung geben.

Die mit der nationalstaatlichen Begründung des Staatenbundes Deutsches Reich verbundenen Errungenschaften für die Wohlfahrt des Deutschen Volkes, insbesondere die Garantie der freien Geburt jedes Menschen, werden seither als Bedrohung der Interessen und der rein privaten Ziele des globalen Prädiktors bekämpft.

Historische Narrative unterhalten eine begrenzte Wahrheit und dienen alliierter Meinungsdiktatur und der Deutungshoheit über die Geschichte. Sie markieren die Linie der Traumatisierung unserer Völker.

Es ist hohe Zeit für einen Paradigmenwechsel. Es ist Zeit für die Rückkehr aus der Diaspora in die Wahrheit unserer Völker. Die Rückkehr zur geschichtlichen Wahrheit mit aller zu Gebote stehenden Durchsetzungsfähigkeit ist unumgänglich.

Legitimität und Gültigkeit der Herrschaftsordnung beruhen auf der Bewußtheit der in Gesetz gefaßten Werte und Ideale des Deutschen Volkes als Fundament, auf dem Autorität und staatliche Regularien gegründet sind.

Höchstes Gut der Staatlichkeit im Reich ist Gewaltlosigkeit im Staatsaufbau und bei der Gestaltung aller gesellschaftlichen Organisationsstrukturen wie auch bei allen Entscheidungsfindungen. Findungsprozesse sind der Ausdruck gesellschaftlichen Wandels, also permanent. Deren Initiierung und Förderung ist die vornehmliche Aufgabe in der Arbeit der Reichsleitung. Menschen betreiben diese gesellschaftlichen Findungsprozesse. Der einzelne Mensch ist dabei nicht Mittel zum Zweck, nicht Nummer in einer bürokratischen Verwaltungsmaschinerie, nicht Funktionär des Apparates, sondern Urheber und verantwortliches Wesen. Daher besteht die Hauptaufgabe des Staates nicht in der Fürsorge, sondern im Schaffen des Raumes für die Auswirkung selbstverantwortlichen Wirkens der Menschen.

Die gesamtstaatliche Aufstellung und Organisation ist bestimmt von der Gegebenheit der Auswirkung selbstverantwortlicher Tätigkeit der Menschen und ausgerichtet auf das in der Zukunft Wirkende.

Eigensachwaltung und Selbstorganisation sind die grundlegenden Gesetzmäßigkeiten im Staatsaufbau sowie in der Verteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Die Verwirklichung von Eigensachwaltung und Selbstorganisation führt zur Autarkie – regional sowie national.

Die Menschen unseres Volkes wurzeln in der gemeinsamen Geschichte und Vergangenheit, denn Zukunft braucht Herkunft. Wir leben im bewußten, das Hier und Jetzt gestaltend, der Zukunft zugewandt den Weg bereitend.

Die große Aufgabe für die Entwicklung der Werte und Normen unserer Gesellschaft besteht in der Schaffung eines Raumes für die Menschen und für deren Erziehung zur verantwortlichen Tat für unser Volk und unseren Staat.

Der Staat und die Macht des Staates haben nur den einen Zweck zu erfüllen, dem Menschen in dessen Wirklichkeit zu dienen, der als Teil der Schöpfung, als Geschöpf mit seinem Wesen in der Geschichte lebt und verantwortlich bewußt Geschichte bewirkt.

Aufgabe aller Staatlichkeit besteht in der Verwirklichung von Beheimatung, Schutz und Sicherheit aller Staatsangehörigen des Deutschen Reiches als wesentlicher Rahmenbedingung für die Entwicklung und die Entfaltung des bürgerlichen Lebens in Freiheit und in Selbstbestimmung unter den Bedingungen des rechtseinheitlichen Gebietes deutschen Rechtes.

Unter den Rahmenbedingungen der verfassungsmäßigen Ordnung und der Grundsätze über Recht, Pflichten und Verfahren bestehen die Aufgaben der Reichsleitung darin,

  • Werte zu schaffen,
  • Einfluß zu nehmen,
  • Schaden abzuwenden,
  • Menschen und Ideen zu bewegen,
  • die Zügel der Politik zu ergreifen und sicher zu navigieren

Bei der Gestaltung der Außen- und Sicherheitspolitik geht es nicht nur um die Entwicklung einer Friedensordnung, die nicht nur die Lebensinteressen unseres Deutschen Volkes sichert, sondern um einen Paradigmenwechsel, der zur Entwicklung einer neuen übernationalen Werteordnung beiträgt und das überwindet, was unserem Deutschen Volk und den Völkern in der Welt ein selbstbestimmtes Voranschreiten verwehrt.

Der Primat der Politik, der sittliche Bindungen weder dem eigenen noch dem anderen Volke gegenüber anerkennt, ist niemals zu einem Frieden mit den übrigen Völkern befähigt.

In Folge der Einsatzfähigkeit der Hyperschalltechnologie und bedingt durch modernste Raketenrüstung der Avangard-Klasse und der Sarmat-Raketengeneration, mit der Einführung der Überschall-Drohnentechnologie, mit neuester atomgetriebener Unterwasserdrohnen-Seekriegsrüstung der Poseidon-Klasse und mit der gefechtsfelddominanten Kampfpanzergeneration eines T 14 Armata hat der atomare Overkill sein bisheriges Gewicht eingebüßt. Der bisherige Hegemonieanspruch der Vereinigten Staaten – auch im Hinblick auf die ehemalige militärische Vormachtstellung aus der postsowjetischen unipolaren Weltmachtphase – ist damit Geschichte.

Krieg trägt das Gesetz in sich, das ihm die Politik vorschreibt. Das Sicherheitsinteresse des Deutschen Volkes gebietet der Politik, aus dem Fahrwasser der Bedrohung durch den „totalen Krieg“ der euro-atlantischen Eliten auszuscheren und den aktiven Wegbereitern das Schlachtfeld zu entziehen und jegliche Ressourcen zu verweigern.

Dieser Sachlage müssen wir bei der Reorganisation der deutschen Sicherheitsplanung Rechnung tragen. Wir dürfen die atlantische Gemeinschaft nicht länger als atlantische Protektion hinnehmen und uns in die Rolle des Objektes für die Planungen und die Sicherheitsinteressen anderer abdrängen lassen. Das Sicherheitsinteresse des Deutschen Volkes verbietet der politischen Führung, als Prügelknabe fremder Gefechtsfeldinteressen zu dienen.

Der bis heute andauernde Kriegszustand gegen das Deutsche Volk verpflichtet die Reichsleitung zu ständiger Beobachtung der gegen das Deutsche Volk und seine Staatlichkeit agierenden Feindkräfte.

Die langfristig angelegte und als subversiv wirksam festgestellte Unterwanderung deutscher staatlicher und gesellschaftlicher Institutionen durch religiös und weltanschaulich indoktrinierende Nichtregierungsorganisationen (NRO), unter dem Schutz feindlicher militärischer Gewalt, zielt auf die Zersetzung und Vernichtung des deutschen Volkskörpers, der deutschen Kultur und der Staatlichkeit des Deutschen Volkes.

Die deutsche Reichsleitung hat bei der sicherheitspolitischen Konzeption und bei der Formulierung außenpolitischer Doktrin weit über die Verantwortung anderer Völker hinausgehend die Pflicht, die Schmälerung unserer Volkssubstanz durch zwei Völkermordintrigen gegen unser Volk im 20. Jahrhundert zu berücksichtigen.

Das Deutsche Reich ist weder ein Vorfeld Europas noch ein Zielgebiet noch eine Pufferzone oder ein Gefechtsfeld, keine Transitzone und auch kein Brückenkopf – für wen auch immer.

Das Deutsche Volk und unser Staat, das Deutsche Reich, sind ebenso verteidigungswürdig wie irgendein Volk, irgendein Land oder Staat in der Welt.

Wir stehen in der Herausforderung, eine Raumordnung im Sinne einer Architektur der Neutralität zu erfinden, innerhalb dieser der Grundsatz der Freiheit von eines anderen nötigender Willkür hinsichtlich autonomer Selbstbestimmung und der Lebens- und Weltauffassungen gesichert ist.

Das zu schaffende Werk muß jene Form finden, die zugleich die nationale Selbständigkeit, eine gemeinsame Zone des Rechtes der freien Geburt und der Neutralität der mitteleuropäischen Ethnien, Völker und Nationen in allseitiger Achtung bildet und zur Befriedung Europas beiträgt. Dazu bedarf es der Einsicht, daß wir Mitteleuropäer Mitteleuropa als Region zwischen der transatlantischen und der russischen Welt verstehen und organisieren müssen.

Das Deutsche Volk ist Subjekt in der Politik.

Dazu bedarf es der Neutralität der frei geborenen Menschen des Deutschen Volkes in unserem Rechtsraum der freien Geburt und des rechtseinheitlichen Gebietes deutschen Rechtes.

Neutralität verändert die Raumordnung. Bis heute sind es einzig unsere deutschen Streitkräfte, die im Mai 1945 einseitig die Feindseligkeiten eingestellt haben. Da die alliierten Kriegskoalitionäre im Geiste einer ‚Gemeinschaft sui generis weder willens noch bereit oder in der Lage sind, einen Waffenstillstand oder eine Friedensabsicht zu erklären, handelt es sich nur um die Imagination eines Sieges, da der Krieg nicht beendet ist.

Krieg erzeugt niemals Frieden – Neutralität ist der dritte Weg. Dieser dritte Weg ist das Medium für den Ausstieg aus der Dualität von Krieg und Frieden.

Seit dem 5. Januar 2022 ist der Artikel 1 der Deutschen Verfassung um die Pflicht zur außenpolitischen Neutralität erweitert.

Neutralität sichert Frieden, Souveränität und territoriale Integrität!

Nach 79 Jahren unter Feindherrschaft und alliierter Besatzungswillkür ringen die Menschen in Deutschland um Orientierung zwischen fremd veranlaßter Irreführung und Gesinnungsdiktatur sowie um die Rückkehr in die Werte, in die Ideale und in die Normen der souveränen staatlichen Ordnung der deutschen Verfassung.

Ich bin legitimiert durch das Gesetz über die vorläufige Ausübung der Reichsgewalt vom 10. Mai 2009, auf der Grundlage der Verfassung des Deutschen Reiches, mit der durch Eid und die Berufung in das Amt des Kanzlers des Deutschen Reiches erlangten Autorisation.

Die tiefe Verbundenheit mit meinem Volk und meinem Vaterland, wie auch mein Eid auf unsere Verfassung, sind mir Antrieb und Pflicht, meinen Auftrag zu erfüllen und nicht eher zu ruhen, bis das Deutsche Volk frei von eines anderen nötigender Willkür seine Macht über das Deutsche Reich und sein Recht aus dem Ewigen Bund verwirklicht.

Berlin, am 16. November 2020

Letzte Aktualisierung: 27. Juli 2024

Der Reichskanzler

Stefan Andreas Görlitz